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§ 29 EuWO 1988 — Vermerk im Wählerverzeichnis

Europawahlordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe "Wahlschein" oder "W" eingetragen.