§ 3 Gliederung des Wahlgebietes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuWG/3#abs-1 (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuWG/3#abs-2 (2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.