Gesetze / Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
EuPAG§ 5 Prüfungsfächer
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 08.09.2023 – PatAnwZ 1/23
- BGH, 30.09.2024 – PatAnwZ 1/23Zulassung eines italienischen Patentanwalts in Deutschland: Anspruch auf Erlass von Teilprüfungen im materiellen Patenrecht
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
1.
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
2.
Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
3.
Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
4.
Recht der Arbeitnehmererfindungen,
5.
Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
6.
Sortenschutzrecht und
7.
Berufsrecht des Patentanwalts.