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# § 5 EuPAG — Prüfungsfächer

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:

- 1. Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,

- 2. Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,

- 3. Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,

- 4. Recht der Arbeitnehmererfindungen,

- 5. Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,

- 6. Sortenschutzrecht und

- 7. Berufsrecht des Patentanwalts.

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Zitiervorschlag: § 5 EuPAG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EuPAG/5

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