Gesetze / EuMahnVO

EuMahnVO

Art 19 Abschaffung des Exequaturverfahrens

Stand: 02.10.2026

2 Entscheidungen

Der im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar gewordene Europäische Zahlungsbefehl wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann.

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