Art 69 Übergangsbestimmungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuG%C3%BCVO/69#abs-1 (1) Diese Verordnung ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 29. Januar 2019 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen beziehungsweise gebilligt oder geschlossen worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuG%C3%BCVO/69#abs-2 (2) Ist das Verfahren im Ursprungsmitgliedstaat vor dem 29. Januar 2019 eingeleitet worden, so werden an oder nach diesem Tag ergangene Entscheidungen nach Maßgabe des Kapitels IV anerkannt und vollstreckt, soweit die angewandten Zuständigkeitsvorschriften mit denen des Kapitels II übereinstimmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuG%C3%BCVO/69#abs-3 (3) Kapitel III gilt nur für Ehegatten, die am 29. Januar 2019 oder danach die Ehe eingegangen sind oder eine Rechtswahl des auf ihren Güterstand anzuwendenden Rechts getroffen haben.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu Art 69 EuGüVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 19.07.2024 – 16 UF 39/22Zitiert von 1
- BGH, 18.02.2026 – XII ZB 254/25Wirksamkeit einer aus dem islamischen Rechtskreis stammenden Brautgabevereinbarung
- BGH, 13.11.2024 – XII ZB 558/23Beweislast und Beweislastumkehr für Vermögensminderungen nach der Trennung im Auskunftsverfahren zum ZugewinnausgleichZitiert von 1
- BGH, 26.06.2019 – XII ZB 299/18Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen Ehefrau und einem bosnischen Ehemann: Bestimmung des anwendbaren Sachrechts; Rückwirkung der Feststellung der Anerkennungsvoraussetzungen für ein ausländisches Ehescheidungsurteil; Gegenstandslosigkeit einer Entscheidung über die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft; verfahrensrechtliche Behandlung von vorzeitigem Zugewinnausgleich und Zugewinnausgleich nach der EhescheidungZitiert von 8
- KG, 13.10.2025 – 16 UF 160/24
- AG Recklinghausen, 29.09.2023 – 9 VI 909/21
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 23.09.2025 – 17 UF 73/25Zitiert von 1
- OLG Köln, 10.02.2025 – 2 Wx 181/24
- OLG Hamm, 18.07.2024 – 10 W 12/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 69 EuGüVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.