Art 61
Stand: 03.07.2026
Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 61 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 16.10.2015 – V ZR 120/14Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über ein in Deutschland belegenes Grundstück mit einem dänischen Verkäufer: Bestimmung des international zuständigen Gerichts; Zurückweisung der Sache an das erstinstanzliche GerichtZitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.