§ 7 Öffentlichkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EthRG/7#abs-1 (1) Die Beratungen des Deutschen Ethikrats sind öffentlich; er kann auch nicht öffentlich beraten und die Ergebnisse nicht öffentlicher Beratungen veröffentlichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EthRG/7#abs-2 (2) Der Deutsche Ethikrat veröffentlicht seine Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EthRG/7#abs-3 (3) Vertreten Mitglieder bei der Abfassung eine abweichende Auffassung, so können sie diese in der Stellungnahme, der Empfehlung oder dem Bericht zum Ausdruck bringen.