Gesetze / Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten
EltZSoldV§ 7
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 7 EltZSoldV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 27.04.2010 – 1 WB 14/09Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist für Anträge auf Übertragung von ElternzeitZitiert von 10
- BVerwG, 27.04.2010 – 1 WB 13.09
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.