Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung
ErwSchLV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft. § 3a tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.