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§ 4 ErwSchLV (Bayern) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft. § 3a tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.