Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung
ErwSchLV§ 2 Verfahren
Stand: 25.08.2026
Der Antrag auf Einrichtung der erweiterten Schulleitung kann bis spätestens 31. Januar für das in diesem Kalenderjahr beginnende Schuljahr beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt werden.