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§ 2 ErwSchLV (Bayern) — Verfahren

Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Antrag auf Einrichtung der erweiterten Schulleitung kann bis spätestens 31. Januar für das in diesem Kalenderjahr beginnende Schuljahr beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt werden.