§ 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
Stand: 02.12.2019
Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 17 ZDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 03.09.2009 – 11 K 1756/09
- BVerwG, 29.11.1999 – 6 B 71.99Zivildienst: Voraussetzungen der Heranziehung bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres wegen beabsichtigter militärfachlicher Verwendung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Mainz, 26.02.2009 – 6 L 109/09.MZ
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 17 geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
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