Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erhaltungszielverordnung

ErhZV

Anlage 4 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 4 ErhZV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 4