Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ErhZV · GVBl.II/15, [Nr. 60]

Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Erhaltungszielverordnung - ErhZV)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 01.12.2015 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Festsetzung
  2. § 2 Erhaltungsziele
  3. § 3 Gebietsabgrenzung
  4. § 4 Inkrafttreten
  5. Anlage 1 Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  6. Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  7. Anlage 2 (Gebiete 16 bis 32) - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  8. Anlage 3 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
  9. Anlage 4 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 4 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    17.04.2020 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 17. April 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 24])

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.