Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erhaltungszielverordnung
ErhZVAnlage 2 (Gebiete 1 bis 15) - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 ErhZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.