Gesetze / Erbbaurechtsgesetz

ErbbauRG

§ 25

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Wird das Grundstück zwangsweise versteigert, so bleibt das Erbbaurecht auch dann bestehen, wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist.

§ 24 § 26