Gesetze / Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite EpiÄApprO2002AbwV § 12 Inkrafttreten Bund2 Fassungen Außer Kraft — § 12 ist seit 30.07.2022 nicht mehr im EpiÄApprO2002AbwV enthalten. Zur letzten Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.