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§ 12 EpiÄApprO2002AbwV — Inkrafttreten

Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Außer Kraft: § 12 ist seit 30.07.2022 nicht mehr im EpiÄApprO2002AbwV enthalten. Angezeigt wird die Fassung, Stand 05.04.2020.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.