Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / EntschVO NRW · GV. NRW. 2025 S. 1138
Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und derer Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen
12 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen
- § 2 Aufwandsentschädigungssätze für Mitglieder der Räte und der Bezirksvertretungen
- § 3 Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Kreistage
- § 4 Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Landschaftsversammlungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
- § 4a Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe
- § 5 Berücksichtigung besonderer Funktionen
- § 6 Ersatz des Verdienstausfalls und Entschädigung in Form eines Stundenpauschalsatzes
- § 7 Zahlung, Wegfall und Kürzung von Aufwandsentschädigungen und Ersatz des Verdienstausfalls
- § 8 Anwendung des Landesreisekostengesetzes
- § 9 Veränderung von Einwohnerzahlen
- § 10 Regelmäßige Anpassung der Aufwandsentschädigungssätze
- § 11 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
18.12.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1178)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.