Gesetze / Entgelttransparenzgesetz
EntgTranspG§ 19 Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen
Stand: 10.06.2019
Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.