§ 19 (weggefallen)
Stand: 13.02.2023
Wird zitiert von 1
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- FG Hamburg, 26.08.2019 – 4 K 64/17Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 19 EnergieStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.