Gesetze / Energiewirtschaftskostenverordnung
EnWGKostV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Bundesnetzagentur erhebt für kostenpflichtige Amtshandlungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 EnWGKostV →
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