Gesetze / § 118a EnWG-Subdelegationsverordnung
§ 118a EnWG-SubVO§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 12.11.2022
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.