Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 35i Anwendungsbestimmung
Stand: 03.12.2025
Die §§ 35a bis 35e sowie die §§ 35g und 35h sind bis zum Ablauf des 31. März 2027 anzuwenden. § 35f ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 anzuwenden.
Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWGStand: 03.12.2025
Die §§ 35a bis 35e sowie die §§ 35g und 35h sind bis zum Ablauf des 31. März 2027 anzuwenden. § 35f ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 anzuwenden.