Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz

EnWG

§ 117 Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Für die Belieferung von Letztverbrauchern im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung gilt § 48 entsprechend.

§ 116 § 117a