Gesetze / Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
EnVKV§ 3 Kennzeichnungspflicht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKV/3#abs-1 (1) Energieverbrauchsrelevante Produkte, die für den Endverbraucher am Verkaufsort zum Kauf, zum Abschluss eines Mietvertrages oder zu ähnlicher entgeltlicher Gebrauchsüberlassung angeboten oder ausgestellt werden, sind nach Maßgabe der §§ 4 und 5 sowie der Anlage 1 und den Verordnungen der Europäischen Union nach Anlage 2 mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKV/3#abs-2 (2) Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung nach Absatz 1 besteht nicht bei energieverbrauchsrelevanten Produkten, deren Herstellung vor dem Zeitpunkt eingestellt worden ist, von dem an nach Maßgabe der Anlage 1 oder der Anlage 2 bei den einzelnen Arten von energieverbrauchsrelevanten Produkten die Kennzeichnung vorgenommen werden muß.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKV/3#abs-3 (3) Die Lieferanten sind für die Richtigkeit der von ihnen auf Etiketten und Datenblättern nach § 4 gemachten Angaben verantwortlich; ihre Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Angaben gilt als erteilt. Machen Händler bei nicht ausgestellten Geräten nach § 5 eigene Angaben, so sind sie für deren Richtigkeit verantwortlich.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKV/3#abs-4 (4) Eine Kennzeichnungspflicht im Sinne des Absatzes 1 besteht für eingebaute oder installierte Produkte nur dann, wenn dies in Anlage 1 oder einer Verordnung der Europäischen Union nach Anlage 2 bestimmt ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 3 EnVKV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 26.07.2012 – I-4 U 16/12
- LG Erfurt, 13.07.2010 – 1 HK 5/10
- KG, 30.04.2013 – 5 U 35/12
- OLG Frankfurt am Main, 02.11.2017 – 6 U 166/16Zitiert von 1
- OLG Hamm, 03.09.2013 – 4 U 58/13Wettbewerbsrecht: Fälligkeit des Anspruchs auf Freistellung von Abmahnkosten unabhängig von einer vorherigen Rechnungslegung des Rechtsanwalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OLG Stuttgart, 13.06.2013 – 2 U 12/12Zitiert von 15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.05.2012 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I 1070)
BGBl. 2012 I S. 1070
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 8 Abs. 8 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1149)
BGBl. 2001 I S. 1149
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.