Gesetze / Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
EnVKG§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Stand: 30.06.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKG%202012/4#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, in Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes festzulegen:
um Verbraucher besser zu informieren und sie dadurch zu sparsamerem Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen sowie zur Reduktion der CO2-Emissionen anzuhalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKG%202012/4#abs-2 (2) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann bestimmt werden, dass
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKG%202012/4#abs-3 (3) Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 können insbesondere Folgendes regeln:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EnVKG%202012/4#abs-4 (4) Rechtsverordnungen über die Verbrauchskennzeichnung ergehen