Gesetze / Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

EnVKG

§ 13 Beauftragte Stelle

Stand: 10.06.2019

Bund

Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

←§ 12 →§ 14