Gesetze / Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
EnSTransV§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnSTransV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung dient der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben des Beihilferechts zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, die für die Erfüllung der Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten von Bedeutung sind. Auf § 66 Absatz 1 Nummer 21 des Energiesteuergesetzes und § 11 Satz 1 Nummer 13 des Stromsteuergesetzes wird Bezug genommen. Rechtsakte der Kommission hierzu sind insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnSTransV/1#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt ausschließlich für die aufgrund des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes gewährten Steuerbegünstigungen, die