Gesetze / Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung
EmsSchEV§ 12 Befreiung
Stand: 10.06.2019
Die Strom- und Schiffahrtspolizeibehörden können von den Vorschriften dieser Verordnung und denen der Schiffahrtsordnung Emsmündung im Einzelfall befreien.