Gesetze / Ems-Lotsverordnung

Ems LV

§ 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EmsLotsV%202003/3#abs-1 (1) Auf dem Seelotsrevier Ems bestehen Lotsenstationen in Emden und auf Borkum.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EmsLotsV%202003/3#abs-2 (2) Der Lotsenwechsel zwischen den Seelotsen für die Fahrtstrecken seewärts Emden und den Seelotsen für die Fahrtstrecken nach den emsaufwärts gelegenen Seehäfen erfolgt im Bereich Emden-Reede.

§ 2 § 4