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§ 3 EmsLotsV 2003 — Lotsenstationen, Lotsenwechsel

Ems-Lotsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Auf dem Seelotsrevier Ems bestehen Lotsenstationen in Emden und auf Borkum.

(2) Der Lotsenwechsel zwischen den Seelotsen für die Fahrtstrecken seewärts Emden und den Seelotsen für die Fahrtstrecken nach den emsaufwärts gelegenen Seehäfen erfolgt im Bereich Emden-Reede.