Gesetze / Elektronikerausbildungsverordnung
ElekAusbV§ 11 Prüfungsbereich Kundenauftrag
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ElekAusbV%202021/11#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Kundenauftrag hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ElekAusbV%202021/11#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind zugrunde zu legen:
Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeiten und technischen Anlagen zugrunde zu legen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ElekAusbV%202021/11#abs-3 (3) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ElekAusbV%202021/11#abs-4 (4) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden, davon entfallen auf das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten.