Gesetze / Elektronikerausbildungsverordnung
ElekAusbV§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 1
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Systementwurf,
3.
Funktions- und Systemanalyse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.