Gesetze / Anordnung zur Bestimmung der Einleitungsbehörden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
EinlBehPostAnOII.
Stand: 10.06.2019
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.