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II. EinlBehPostAnO

Anordnung zur Bestimmung der Einleitungsbehörden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.