Gesetze / Landesrecht Sachsen / Einigungsstellenverordnung
Einigungsstellenverordnung§ 9 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Stand: 27.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Einigungsstellenverordnung) vom 30. April 1992 (SächsGVBl. S. 170) außer Kraft.
Dresden, den 10. April 2006
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk