Gesetze / Landesrecht Bayern / Einigungsstellenverordnung
EinigungsV§ 4 Anträge
Stand: 25.08.2026
Anträge sind schriftlich mit Begründung in fünffacher Fertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und unter Beifügung etwa vorhandener Urkunden in Urschrift oder Abschrift und sonstiger Beweisstücke einzureichen; sie können auch zur Niederschrift der Einigungsstelle gestellt werden.