Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungsgesetz Leipzig
Eingliederungsgesetz Leipzig§ 5 Wohnsitz und Aufenthalt
Stand: 26.08.2026
Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in den gemäß § 1 eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteilen gilt als Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Leipzig.