Gesetze / Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen
EhrZAnerkErl 3Art 2
Stand: 10.06.2019
Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.