Gesetze / Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen
EhrZAnerkErl 3Art 3
Stand: 10.06.2019
Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.