Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung
EglZuVO§ 3 Schlußbestimmung
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 13. Mai 1994
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert