Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank

EZBAbkG

Art 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EZBAbkG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EZBAbkG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 22 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 2