Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee

EV-BodenseeSchO

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Auf Grund des Art. 1 des Gesetzes über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 23. Dezember 1975 (GVBl S. 424) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus, der Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Verordnung:

§ 1