Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee
EV-BodenseeSchO§ 1 Einführung
Stand: 25.08.2026
Für die Schiffahrt auf dem Bodensee gilt die als Anlage 1 anliegende Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schiffahrtsordnung – BSO) einschließlich ihrer Anlagen A, B und C.