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Eingangsformel EV-BodenseeSchO (Bayern)

Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des Art. 1 des Gesetzes über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 23. Dezember 1975 (GVBl S. 424) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus, der Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Verordnung: