Art 55 (ex-Artikel 53 EUV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 18
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Nach Gewicht
- BVerfG, 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 · TierarztvorbehaltZitiert von 39
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
- BVerwG, 03.11.2020 – 9 A 7/19Planfeststellung eines kombinierten Straßen- und Eisenbahntunnels (Feste Fehmarnbeltquerung)Zitiert von 127
- OVG NRW, 28.05.2026 – 1 E 170/26
- FG Hamburg, 15.12.2025 – 4 K 73/23
- FG Hamburg, 03.09.2025 – 4 K 135/21
Zuletzt entschieden
- FG Hamburg, 01.04.2025 – 4 K 113/22
- FG Hamburg, 29.05.2024 – 4 K 148/21Zitiert von 1
- FG Hamburg, 28.08.2023 – 4 K 14/21Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 55 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/55#abs-1 (1) Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.
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