Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 102 Anspruchsberechtigung
Stand: 01.01.2021
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 102 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- FG München, 22.09.2022 – 15 K 1834/20Zitiert von 1
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Änderungsverlauf
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21.12.2019 Ausfertigung
§ 102 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I 2886)
BGBl. I S. 2886
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.