Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 102 Anspruchsberechtigung
Stand: 01.01.2021
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- FG München, 22.09.2022 – 15 K 1834/20Zitiert von 1
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Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.